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   VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571   

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https://dejure.org/2017,41020
VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571 (https://dejure.org/2017,41020)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05.04.2017 - B 3 K 16.31571 (https://dejure.org/2017,41020)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 05. April 2017 - B 3 K 16.31571 (https://dejure.org/2017,41020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 31 Abs. 3; EMRK Art. 3
    Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig

  • rewis.io

    Erfolglose Klage gegen Ablehnung des Asylantrages als unzulässig

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Eine Überstellung nach Italien in solchen Fällen verstoße deshalb nur dann nicht gegen Art. 3 EMRK, wenn die italienischen Behörden eine individuelle Garantieerklärung abgeben, wonach die Betroffenen eine Unterkunft erhalten und ihre elementaren Bedürfnisse abgedeckt sind (vgl. EGMR, U. v. 04.11.2014, Nr. 29217/12, Tarakhel ./. Schweiz, juris).
  • BVerwG, 09.08.2016 - 1 C 6.16

    Asylantrag; Unzulässigkeit; Zuständigkeit; Dublin; Zuständigkeitsübergang;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Die zulässig Klage (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 09.08.2016, 1 C 6.16, juris; OVG NRW, U. v. 22.09.2016, 13 A 2448.15.A, juris) ist unbegründet.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss vom 17.09.2014 (2 BvR 732/14) festgestellt, dass auf Grund der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 1 GG im Dublin-System zur Vermeidung erheblicher konkreter Gesundheitsgefahren für neugeborene und Kleinstkinder bis drei Jahren eine ausreichende Versorgung im Zielstaat sicherzustellen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2016 - 13 A 2448/15

    Verwehrung des Asylrechts eines Ausländers auf Grund seiner Einreise aus einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 22.09.2016 (13 A 2448/15.A, juris) und 24.08.2016 (13 A 63/16.A, juris) an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 13 A 63/16

    Aufrechterhalten eines Bescheids bei Ablehnung eines Asylantrags wegen der

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Das Gericht schließt sich insoweit den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinen Urteilen vom 22.09.2016 (13 A 2448/15.A, juris) und 24.08.2016 (13 A 63/16.A, juris) an.
  • VG Lüneburg, 13.12.2016 - 8 A 175/16

    Abschiebung; Abschiebungsverbot; Drittstaatenbescheid; Mutter und Kind;

    Auszug aus VG Bayreuth, 05.04.2017 - B 3 K 16.31571
    Dies widerspräche letztendlich dem Prinzip gegenseitigen Vertrauens, das aus der uneingeschränkten und umfassenden Anwendung der Europäischen Grundrechtecharta und der Genfer Flüchtlingskonvention resultiert (vgl. VG Lüneburg, U. v. 13.12.2016, 8 A 175/16, juris).
  • VGH Bayern, 20.09.2017 - 20 ZB 17.30633

    Keine Überraschungsentscheidung bei Folgen der Begründungserwägungen des

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 5. April 2017, Az. B 3 K 16.31571 bleibt ohne Erfolg, weil ein Zulassungsgrund nicht in der nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG gebotenen Weise dargelegt wurde bzw. nicht vorliegt.
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